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Wappen Schleswig-Holstein

Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus der Landrätin und den Schulräten. Es ist untere Schulaufsichtsbehörde für Grundschulen, Grund- und Gemeinschaftsschulen und Förderzentren im Kreis Pinneberg.

Die Fachaufsicht und Dienstaufsicht über die Schulen und Lehrkräfte unterliegt den Schulräten, während der Landrat für die Rechtssicherheit der Schulträger verantwortlich ist.

Die Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörde umfassen im Wesentlichen die Personalplanung, die Personalverwaltung und die Personalversorgung der im Rahmen vom Ministerium (oberste Schulaufsichtsbehörde) vorgegebenen Mittel sowie die Schulentwicklung, die Unterrichtsqualität und die Unterrichtsentwicklung der schulamtsgebundenen Schulen.

Das Schulamt ist Anlaufstelle für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen/Schülern und steht allen Parteien gleichermaßen beratend zur Seite. Regelmäßig findet die offene Sprechstunde statt, in der die Schulräte ihre Unterstützung anbieten.


Externe Informationen

  • Kreismedienzentrum Tornesch
    Als gesonderte Einrichtung unterhält der Kreis ein Medienzentrum. Der Online-Katalog ermöglicht den Lehrkräften des Kreises Pinneberg die Recherche im Medienbestand des Kreismedienzentrums in Tornesch.
  • Schulrecht Schleswig-Holstein
    Das Schulrecht von A-Z. Informationen und Rechtsvorschriften.

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