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Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Kreisverwaltung Pinneberg ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webseiten:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

  • Textalternativen zu Bildern und Objekten werden nicht durchgängig angeboten (9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
  • Untertitel und Audiodeskription für Videos stehen teilweise nicht zur Verfügung (9.1.2.2 Untertitel aufgezeichnet)
  • Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können nicht durch Software bestimmt werden oder stehen nicht in Textform zur Verfügung (9.1.3.1 Info und Beziehungen)
  • Farbe wird als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu unterscheiden (9.1.4.1 Benutzung von Farbe)
  • Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (1.4.3 Kontrast Minimum)
  • Ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben für die visuelle Präsentation wird nicht eingehalten (1.4.11 Nicht-Text-Kontrast)
  • Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus („Hover“ oder „Focus“) steht nicht überall zur Verfügung (9.1.4.13 Hover oder Focus)
  • Nicht alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar (9.2.1.1 Tastatur)
  • Es gibt keinen Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden (9.2.4.1 Blöcke umgehen)
  • Der Zweck eines Links kann nicht überall durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden (9.2.4.4 Linkzweck im Kontext)
  • Nicht vorhanden: Jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist (9.2.4.7 Fokus sichtbar)
  • Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen
  • Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet

Siehe hierzu auch den Prüfbericht Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein vom 03.03.2025 (geprüft wurde die Webseite https://klimaschutz.kreis-pinneberg.de/). Bitte beachten Sie, dass bei der durchgeführten Prüfung der Website nur einige Prüfkriterien anhand einer Auswahl der Barrierefreiheitsanforderungen geprüft wurden. Die Aussagen des Berichts beziehen sich daher ausschließlich auf diesen Prüfungsumfang und können nicht als Beleg für die Barrierefreiheit der gesamten Website herangezogen werden. Der eingeschränkte Prüfungsumfang bedeutet ferner, dass nicht alle auf der Website vorhandenen Mängel festgestellt und im Bericht aufgeführt wurden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf dem Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein vom 03.03.2025.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.03.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an. Alternativ können Sie sich auch schriftlich oder telefonisch an unsere Kontaktperson wenden: 

Kreisverwaltung Pinneberg
Stabsstelle Landrätin und Kommunikation
Herrn Iden
Kurt-Wagnener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: 04121/ 4502-4401
E-Mail: l.iden@kreis-pinneberg.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de


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