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Die Kreisverwaltung Pinneberg ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webseiten:
Diese Websites sind teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Siehe hierzu auch den Prüfbericht Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein vom 03.03.2025 (geprüft wurde die Webseite https://klimaschutz.kreis-pinneberg.de/). Bitte beachten Sie, dass bei der durchgeführten Prüfung der Website nur einige Prüfkriterien anhand einer Auswahl der Barrierefreiheitsanforderungen geprüft wurden. Die Aussagen des Berichts beziehen sich daher ausschließlich auf diesen Prüfungsumfang und können nicht als Beleg für die Barrierefreiheit der gesamten Website herangezogen werden. Der eingeschränkte Prüfungsumfang bedeutet ferner, dass nicht alle auf der Website vorhandenen Mängel festgestellt und im Bericht aufgeführt wurden.
Diese Erklärung wurde am 12.03.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf dem Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein vom 03.03.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.03.2025 überprüft.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an. Alternativ können Sie sich auch schriftlich oder telefonisch an unsere Kontaktperson wenden:
Kreisverwaltung Pinneberg
Stabsstelle Landrätin und Kommunikation
Herrn Iden
Kurt-Wagnener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: 04121/ 4502-4401
E-Mail: l.iden@kreis-pinneberg.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Webseiten-ID: 20044576