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Verwaltung Fachbereich Familie, Teilhabe und Soziales Fachdienst Jugend/ Soziale Dienste Abteilung Allg. Soziale Dienste Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung verändern Lebensläufe, besonders wenn davon Kinder betroffen sind.
Stellt ein Elternteil einen Antrag auf Ehescheidung, informiert uns das Familiengericht automatisch. Dann bieten wir Ihnen Beratung und unsere Unterstützung an. Sie können sich aber auch an uns wenden, wenn Sie nicht verheiratet sind und sich trennen wollen. Häufig geht es in solchen Fällen um folgende Fragen:
Stellt ein Elternteil einen Antrag auf eine Sorgerechtsregelung, informiert uns das Familiengericht automatisch und bittet uns um eine Stellungnahme. Dann nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um uns ein Bild von der Situation zu machen und teilen dem Gericht dann im Familiengerichtsverfahren unsere Stellungnahme mit.
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