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Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung verändern Lebensläufe, besonders wenn davon Kinder betroffen sind.

Stellt ein Elternteil einen Antrag auf Ehescheidung, informiert uns das Familiengericht automatisch. Dann bieten wir Ihnen Beratung und unsere Unterstützung an. Sie können sich aber auch an uns wenden, wenn Sie nicht verheiratet sind und sich trennen wollen. Häufig geht es in solchen Fällen um folgende Fragen:

  • Wie werden unsere Kinder auf eine mögliche Trennung reagieren?
  • Was können wir tun, damit wir auch nach der Trennung weiter Eltern für unsere Kinder bleiben?
  • Wie sollte der Kontakt zu dem anderen Elternteil gestaltet werden?
     

Stellt ein Elternteil einen Antrag auf eine Sorgerechtsregelung, informiert uns das Familiengericht automatisch und bittet uns um eine Stellungnahme. Dann nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um uns ein Bild von der Situation zu machen und teilen dem Gericht dann im Familiengerichtsverfahren unsere Stellungnahme mit.


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