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Herzlich Willkommen beim Team Pflege der Kreisverwaltung Pinneberg.

Unsere Aufgabenbereiche sind vielfältig und reichen von Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen über Hilfe zur Pflege bis hin zur Koordinierung der Fachkräftegewinnung in der Region. Im Rahmen der Sachbearbeitung für Investitionskostenzuschüsse der Tages- und Kurzzeitpflege sowie für Investitionskostenpauschalen für ambulanten Pflegedienste sind wir auch für die Förderung der pflegerischen Infrastruktur im Kreis Pinneberg zuständig.

Auf unserer Website finden Sie im folgenden nähere Informationen zu unseren Aufgaben sowie Ansprechpartner für Ihre Anliegen.


Pflegesatzverhandlungen / Investitionskostenverhandlungen

Der Sozialhilfeträger ist Vertragspartei nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) für die Kreise Pinneberg und im Rahmen der kreisübergreifenden Aufgabenwahrnehmung für den Kreis Steinburg. Für die Vergütungsverhandlungen nach § 85 SGB XI (Pflegesatzverfahren) und die Verhandlung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen (SGB XII) stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung.

Hilfe zur Pflege - Pflegebegutachtungen​

Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können. Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher von Ihrer Pflegeversicherung beauftragt wird. Nähere Auskünfte zu dem Feststellungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt Ihre Pflegebedürftigkeit. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. Der Pflegegrad wird mit einem Punktesystem bestimmt. Ihre zuständige Pflegekasse ist dann für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der ungedeckten Restkosten nicht möglich, kommen unter Berücksichtigung der Feststellungen des MDK Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) – wie die Hilfe zur Pflege - in Frage.

Sollten Sie nicht pflegeversichert sein und somit kein Gutachten des MDK und keine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse erhalten, können im Kreis Pinneberg die Pflegefachkräfte des Fachdienstes Soziales durch das örtlich zuständige Sozialamt mit einer Begutachtung beauftragt werden.

Die Pflegefachpersonen des Kreises Pinneberg werden im Rahmen der Antragsbearbeitung stets durch die örtlich zuständigen Sozialämter der Städte und Gemeinden mit einer Bedarfsermittlung beauftragt. Hierbei wird meist im Rahmen eines angekündigten Hausbesuches Ihr notwendiger pflegerischer Bedarf, sowie die Möglichkeiten und der Umfang der Bedarfsdeckung ermittelt und festgestellt.

Die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe zur Pflege erfolgt im Kreis Pinneberg durch die örtlich zuständigen Sozialämter der Städte und Gemeinden.
Weitere Auskünfte und die Antragsunterlagen erhalten Sie dort.

Die Zuständigkeiten nach Wohnort können Sie der Tabelle SGB II / SGB XII Zuständigkeiten entnehmen (siehe auch Kontaktdaten der örtlichen Sozialhilfeträger).

Koordinierung Fachkräftegewinnung

Im Bereich Pflege stellt der Fachkräftemangel die größte Problematik dar. Im Kreis Pinneberg haben wir uns entschieden, dem aktiv entgegen zu wirken. Die Einrichtung einer koordinierenden Stelle im Kreis Pinneberg wurde von der Fokusgruppe Pflege und Altenhilfe, im Rahmen einer Handlungsempfehlung, auf den Weg gebracht und zum 01.03.2022 umgesetzt.

Die Koordination Fachkräftegewinnung Pflege setzt sich dafür ein, dass der regionale Bedarf an Fachkräften in der Pflege gedeckt wird und arbeitet eng mit Ausbildungseinrichtungen, Schulen Pflegebetrieben sowie Arbeitsagenturen zusammen.

Ziel ist es, im Pflegesektor des Kreises Pinneberg, durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels beizutragen.

Investitionskostenzuschüsse Tages- und Kurzzeitpflege

Nach § 6 Abs. 3 des Landespflegegesetzes (LPflegeG) erhalten Träger von Einrichtungen der teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege für Anspruchsberechtigte nach §§ 41 oder 42 SGB XI Zuschüsse zur Förderung laufender Anwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 LPflegeG.

Hinweis: Die Anträge werden nach Eingang und Vollständigkeit bearbeitet.

E-Mail: ikosten-pflege@kreis-pinneberg.de

Investitionskostenpauschalen für amb. Pflegedienste

Gemäß § 6 Abs. 2 Landespflegegesetz (LPflegeG) können Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen pauschale Zuschüsse zur Abgeltung ihrer laufenden Aufwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 LPflegeG erhalten, sofern sie darauf verzichten, den Pflegebedürftigen Aufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI gesondert in Rechnung zu stellen.

Zur Gewährung des Antrags einer Investitionskostenpauschale gemäß § 6 Abs. 2 Landespflegegesetz sind folgende Dokumente fristwahrend und schriftlich einzureichen:

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.


Weitere Informationen

  Kreis Pinneberg - Fachbericht Pflege

AOK Pflegenavigator

Der AOK Pflegenavigator ist ein Online-Portal, das von der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) zur Verfügung gestellt wird und dazu dient, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen eine Orientierungshilfe bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen und -diensten zu bieten.

Pflegestützpunkt im Kreis Pinneberg

Der Pflegestützpunkt im Kreis Pinneberg hat als zentrale Anlaufstelle im Kreisgebiet die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen bei Fragen rund um das Thema Pflege zu beraten und zu unterstützen.


Ihre Ansprechperson/en

Herr Haldiz

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Pflege (35-3)

Teamleitung | Pflegesatzverhandlungen

Telefon:  04121/ 4502-3476

Fax:  04121/ 4502-93476

E-Mail:  e.haldiz@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.240

Herr Daum

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Steuerungsunterstützung (35-1)

Pflegesatzverhandlungen

Telefon:  04121/ 4502-3474

Fax:  04121/ 4502-93474

E-Mail:  h.daum@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.238

Frau Ebert

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Pflege (35-3)

Koordination Fachkräftegewinnung Pflege

Telefon:  04121/ 4502-3952

Fax:  04121/ 4502-93952

E-Mail:  n.ebert@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.274

Herr Jasmer

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Pflege (35-3)

Pflegebegutachtungen | Hilfe zur Pflege

Telefon:  04121/ 4502-3615

Fax:  04121/ 4502-93615

E-Mail:  m.jasmer@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.276

Herr Meifort

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Pflege (35-3)

Pflegebegutachtungen | Hilfe zur Pflege

Telefon:  04121/ 4502-3616

Fax:  04121/ 4502-93616

E-Mail:  d.meifort@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.274

Frau Abdulhamid

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Soziale Sicherung (35-2)

Investitionskostenzuschüsse | Tages- und Kurzzeitpflege

Telefon:  04121/ 4502-3485

Fax:  04121/ 4502-93485

E-Mail:  BuT@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.272

Herr Pingel

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Soziale Sicherung (35-2)

Investitionskostenzuschüsse | Tages- und Kurzzeitpflege

Telefon:  04121/ 4502-3554

Fax:  04121/ 4502-93554

E-Mail:  BuT@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.272


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