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Die Versammlungsfreiheit - also das Recht, sich zur öffentlichen Meinungsäußerung friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Artikel 8 Grundgesetz) - ist eines der zentralen Grundrechte in Deutschland. Näheres zur Durchführung von Versammlungen regelt das Versammlungsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (VersFG SH).
Für Versammlungen in geschlossen Räumen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. Die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte sind wiederum Ihre Ansprechpartner für Versammlungen unter freiem Himmel.
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten möchten, sind Sie verpflichtet, diese rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmer/innen oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien), anzeigen.
Für Ihre Versammlungsanzeige benötigt die Versammlungsbehörde von Ihnen folgende Angaben:
Das Formular Versammlungsanzeige soll Ihnen Ihre Anzeige erleichtern.
Sofern erforderlich werden im Vorfeld mit dem/der Veranstalter/in Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)
Team Ordnung (22-21)
Telefon: 04121/ 4502-2238
Fax: 04121/ 4502-92238
E-Mail: waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
Raum: 4.120
Webseiten-ID: 1138
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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