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Die Versammlungsfreiheit - also das Recht, sich zur öffentlichen Meinungsäußerung friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Artikel 8 Grundgesetz) - ist eines der zentralen Grundrechte in Deutschland. Näheres zur Durchführung von Versammlungen regelt das Versammlungsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (VersFG SH).

Für Versammlungen in geschlossen Räumen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. Die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte sind wiederum Ihre Ansprechpartner für Versammlungen unter freiem Himmel.

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten möchten, sind Sie verpflichtet, diese rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmer/innen oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien), anzeigen.


Für Ihre Versammlungsanzeige benötigt die Versammlungsbehörde von Ihnen folgende Angaben:  

  • Ort, Zeit und Thema der geplanten Versammlung
  • Name und Anschrift, Telefon und Mailanschrift des Veranstalters / der Veranstalterin
  • Name und Anschrift, Telefon und Mailanschrift der Versammlungsleitung
  • Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf

Das Formular Versammlungsanzeige soll Ihnen Ihre Anzeige erleichtern.

Sofern erforderlich werden im Vorfeld mit dem/der Veranstalter/in Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Horstmann

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Telefon:  04121/ 4502-2238

Fax:  04121/ 4502-92238

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.120


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