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Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall zwischen Haarwild (§ 2 Bundesjagdgesetz) und einem sich bewegenden Fahrzeug. Im Kreis Pinneberg sind überwiegend folgende Wildarten betroffen: Rehwild, Rotwild (Hirsche), Schwarzwild (Wildschweine) aber auch Hase, Fuchs und Dachs.
Die Gefahr eines Wildunfalls besteht das ganze Jahr über. Die größte Gefahr besteht jedoch in der Morgen- und Abenddämmerung. Zu diesen Zeiten sind die Tiere sehr aktiv. Aber auch während der jeweiligen Brunftzeit besteht eine erhöhte Gefahr. Jäger minimieren die Gefahr neben einer entsprechenden Abschussplanung unter anderem durch das Aufstellen von Wildschutzzäunen, das Anbringen von Wildwarnreflektoren sowie vielem mehr.
Auf gefährdeten Strecken in Wald, Wiesen und Feld ist es wichtig, dass Autofahrer durch entsprechende Fahrweise helfen, Wildunfälle zu vermeiden. Im Bereich der Warnschilder für Wildwechsel sollten Autofahrer besonders aufmerksam fahren. D.h. fahren Sie mit langsamer Geschwindigkeit und beobachten Sie die Fahrbahnräder - besonders in der Dämmerung und nachts. Wenn Sie sehen, dass ein Tier über die Fahrbahn läuft, fahren Sie also ganz langsam und blenden Sie das Licht ab. Meistens folgen weitere Tiere!
Sollte es zu einem Wildunfall gekommen sein, melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei, die dann den Jagdpächter informiert. Auch bei einem leichten Wildunfall ist die Polizei zu informieren. Der Jagdpächter kann dann das verletzte Wild bergen oder mit Hunden suchen. Bei Bedarf stellt der Jagdpächter eine Unfallbescheinigung zur Schadensregulierung aus. Da verletzte Tiere sehr aggressiv reagieren, sollte man die Tiere liegen lassen und auf keinen Fall berühren. Das tote Wild gehört dem Pächter und darf nicht mitgenommen werden (rechtlich gilt dies als Jagdwilderei § 292 Abs. 1 Strafgesetzbuch).
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