Der Kreis Pinneberg hebt die bislang geltende Aufstallungspflicht für Geflügel und gehaltene Vögel sowie das Verbot von Ausstellungen dieser Tierarten auf. Grundlage ist die neue tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/3 vom 31.03.2026, die ab Mittwoch, 01.04.2026, in Kraft tritt. Hintergrund der Entscheidung ist die leicht rückläufige...






