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Teilhabeplanung für Erwachsene


Worum geht es bei der Eingliederungs-Hilfe?

Menschen mit wesentlichen oder drohenden Behinderungen haben einen Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch ein Gesundheitsproblem im Zusammenspiel mit ungünstigen Umweltbedingungen (Barrieren) eingeschränkt oder gefährdet ist.

Ziel der Eingliederungs-Hilfe ist es, den Menschen mit Behinderung durch verschiedene Leistungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und so ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe sollen die Menschen dazu befähigen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen zu können.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgte in den letzten Jahren eine umfassende Reform der Eingliederungs-Hilfe. Geregelt ist diese in Teil 2 im Sozialgesetzbuch 9 (kurz: SGB IX, Teil 2).

Wie bekomme ich Leistungen der Eingliederungs-Hilfe?

Um Leistungen der Eingliederungs-Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen (siehe Eingliederungshilfe für Erwachsene).

Nachdem Ihr Antrag auf Leistungen der Eingliederungs-Hilfe mit den entsprechenden Nachweisen beim Fachdienst Teilhabe des Kreises Pinneberg eingegangen und geprüft worden ist, erhalten Sie von Ihrer zuständigen Teilhabe-Planerin oder Ihrem zuständigen Teilhabe-Planer einen Termin für eine Erst-Beratung und eine Bedarfs-Ermittlung.

Wie laufen die Erst-Beratung und die Bedarfs-Ermittlung ab?

Im Mittelpunkt der Erst-Beratung und der Bedarfs-Ermittlung mit der Teilhabe-Planerin oder dem Teilhabe-Planer stehen Ihre Sichtweise und Ihre konkrete Lebenssituation als antragstellende Person. Wenn Sie dies möchten, kann an allen Gesprächen im Fachdienst Teilhabe eine Person Ihres Vertrauens und/oder Ihre rechtliche Betreuung teilnehmen.


Lebensbereiche Bedarfsermittlung

Konkret bespricht die Teilhabe-Planerin oder der Teilhabe-Planer mit Ihnen folgende Themen und Fragen:

  • Welche persönlichen Ziele und Wünsche haben Sie in Bezug auf Ihre Lebensgestaltung/-planung?
  • Welche Ressourcen/Stärken haben Sie? Was oder wer hilft Ihnen schon?
  • Welche Unterstützung gibt es in Ihrem persönlichen Umfeld und im Sozialraum?
  • Was behindert Sie im Alltag? Was erleben Sie im Alltag als hinderlich? Was hilft Ihnen nicht?

Dabei werden alle bedeutenden Lebensbereiche betrachtet - orientiert an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (kurz: ICF).


Am Ende des Gespräches geht es darum, wie der ermittelte Unterstützungs-Bedarf mit welchen Leistungen der Eingliederungs-Hilfe und/oder anderer Leistungsträger und öffentlichen Stellen gedeckt werden kann. Sie werden dann über das weitere Verfahren aufgeklärt und bekommen Unterstützung, damit Sie die Angebote auch in Anspruch nehmen können.

Was ist der Gesamt- oder Teilhabe-Plan?

Im Anschluss an die Erst-Beratung und die Bedarfs-Ermittlung erstellt die Teilhabe-Planerin oder der Teilhabe-Planer einen Gesamt- oder Teilhabe-Plan. Der Plan enthält Ihre individuellen Ziele, welche Leistungen Sie zukünftig bekommen und wer diese Leistungen erbringt.

Eventuell findet im Vorwege auch eine Gesamt- oder Teilhabe-Plan-Konferenz statt. Dort geht es darum, die Leistungen abschließend zu besprechen und aufeinander abzustimmen. Der Gesamt- oder Teilhabe-Plan soll spätestens nach zwei Jahren mit Ihnen gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. Wenn es eine Veränderung in Ihrem Leben gibt, kann der Plan auch zwischendurch angepasst werden.

Der Gesamt- oder Teilhabe-Plan ist die Grundlage für die Kostenzusage. Das ist der Bescheid, in dem steht, welche Unterstützung Sie bekommen und in welchem Umfang.


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