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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Fahrerlaubnisse Inhalt Taxi und Mietwagen
Gemäß der §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, z.B. der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Taxen-Tarifordnung Helgoland
Taxen-Tarifordnung Kreis Pinneberg
Für die Genehmigung zur Ausübung, die Änderung oder zum Weiterbetrieb können Sie über nachfolgenden Button einen Online-Antrag stellen:
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)
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