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Gemäß der §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer  Genehmigungspflicht, z.B. der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.


Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung, Änderung oder zum Weiterbetrieb für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz kann beim Fachdienst Straßenverkehr gestellt werden.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Dentzin

Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)

Team Verkehrsgewerbe (24-11)

Telefon:  04121-4502-2465

Fax:  04121-4502-92465

E-Mail:  fuehrerschein@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.039

Herr Deppermann

Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)

Team Verkehrsgewerbe (24-11)

Telefon:  04121-4502-2445

Fax:  04121-4502-92445

E-Mail:  fuehrerschein@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.039


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