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Weiterbetrieb eines Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)


Für den Weiterbetrieb (z.B. Übertragung einer Konzession) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular,
  • Vertrag zur Übertragung eines bestehenden Betriebes,
  • Angaben über die Zahl, den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen der zu verwendenden Fahrzeuge,
  • Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse des/der Antragstellers/in oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person zum Nachweis der fachlichen Eignung,
  • Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit (Vordruck siehe Ausübung),
  • Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde der Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit,
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung,
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person und Gewerbezentralregisterauszug jeweils zur Vorlage bei einer Behörde und nicht älter als drei Monate alt.
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handels- und Genossenschaftsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste.

Die Verlängerung einer Konzession läuft über einen formlosen Antrag ab. Es ist sinnvoll, rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung (etwa 4 Wochen) einen Termin mit dem Fachdienst Straßenverkehr zu vereinbaren. Als Antragsunterlagen sind ein polizeiliches Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, der Betriebssitzgemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft und die finanzielle Leistungsfähigkeit beizubringen bzw. nachzuweisen (siehe auch Ausübung).


Gebühren für die Erteilung der Konzession Taxi Mietwagen
für das 1. Fahrzeug 200 EUR 100 EUR
für jedes weitere Fahrzeug in dem selben Verfahren 100 EUR 50 EUR

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