- Bearbeitung von Elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT)
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln (hierbei handelt es sich um Anträge von Kundinnen und Kunden auf Erteilungen oder Verlängerungen ihrer Aufenthalte in der BRD)
- Bearbeitung von Visumsangelegenheiten (Personen, die aus den verschiedensten Gründen (Besuch, Familienzusammenführung etc.) nach Deutschland einreisen wollen, müssen bei den Deutschen Botschaften in ihren Heimatländern Anträge auf Einreise stellen (Antrag auf Erteilung eines Visums). Zu diesen Anträgen wird die ABH vorher oder nachher um Stellungnahme gebeten
- Ausstellen von Ausweisersätzen und Reiseausweisen (ausländische Staatsangehörige, die sich nicht durch Pässe/ Passersatzpapiere ihres Heimatlandes ausweisen können, erhalten unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch die BRD entsprechende Ausweispapiere, die die ABH auszustellen hat)
- Aufnehmen von Verpflichtungserklärungen in besonderen Fällen
- Bearbeitung von Anträgen zur Beschäftigungsverordnung
- Prüfung der Teilnahmeberechtigung und/oder -Verpflichtung an einem Integrationskurs
- Beratung der Kundinnen und Kunden
- Bearbeitung von Anträgen auf Auflagenänderungen zu Aufenthaltstiteln
- Entgegennahme und Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz.
- Klage- und Remonstrationsverfahren in Visaangelegenheiten sowie die Hauptsachbearbeitung der Visaangelegenheiten und für die der EU-Bürger.