Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 10.12.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.Den vollständigen Inhalt der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 entnehmen Sie bitte nachfolgendem...


