Der Wasser- und Bodenverband Hörnerau hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss am 04.12.2024 den Erlass der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Hörnerau beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert...