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Wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben, wird die Jugendgerichtshilfe von Seiten der Justiz im Jugendstrafverfahren beteiligt.
Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)
Team Jugendhilfe im Strafverfahren (33-13)
An der Klosterkoppel 15
25436 UetersenTelefon: 04121/ 4502-3396
Fax: 04121/ 4502-93396
E-Mail: juhis@kreis-pinneberg.de
Termine nach Vereinbarung
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