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Auf dem Weg zur Inklusiven Jugendhilfe im Kreis Pinneberg

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien auf ihrem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus unterstützen sie das Jugendamt, die Inklusive Jugendhilfe umzusetzen.


Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe hilft Menschen mit Behinderung, möglichst selbstbestimmt am Lebens teilzunehmen. Mögliche Leistungen sind z.B. Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen, Schulbegleitung, Unterstützung im Bereich Freizeit, Arbeit oder Wohnen.

Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
  • junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (möglichen) Ansprüchen auf Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII bzw. SGB IX,
  • deren Mütter, Väter sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte
Was machen Verfahrenslotsen?

Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien zu möglichen Leistungen, vermitteln Ansprechpartner, helfen bei der Antragstellung, begleiten zu Terminen, erklären Bescheide und informieren zu Rechtswegen. Verfahrenslotsen kennen die Angebotslandschaft und verfügen über ein umfangreiches Netzwerk im Sozialraum.

Wie beraten die Verfahrenslotsen?

Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Verfahrenslotsen werden auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Interessen des jungen Menschen im Abgleich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für eine erste Kontaktaufnahme sind die Verfahrenslotsen telefonisch oder per Mail erreichbar und vereinbaren bei Bedarf einen persönlichen Gesprächstermin. Ziel ist, mögliche Wege zu zeitnahen und passgenauen Hilfen aufzuzeigen.

Wie helfen die Verfahrenslotsen dem Jugendamt, inklusiv zu werden?

Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung liegt für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung bei der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung liegt die Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem 01.01.2028 alle Leistungen für Kinder und Jugendlichen unabhängig von Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Die Verfahrenslotsen unterstützen das Jugendamt bei diesem umfangreichen behördeninternen Organisationsprozess.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema?

Bei Bedarf sind persönliche Beratungsgespräche im Kreishaus Elmshorn, an wohnortnahen Stellen, Hausbesuche oder Online-Beratungen möglich. Unterstützungsbedarfe bei der Kommunikation werden berücksichtigt.


Ihre Ansprechperson/en

Frau G. Schröder

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Team Wirtschaftliche Jugendhilfe (33-22)

Verfahrenslotse

Telefon:  04121/ 4502-3876

Fax:  04121/ 4502-93876

E-Mail:  g.schroeder@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  verfahrenslotse@kreis-pinneberg.de

Raum:  0.433

Frau Klintworth

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Team Wirtschaftliche Jugendhilfe (33-22)

Verfahrenslotse

Telefon:  04121/ 4502-3879

Fax:  04121/ 4502-93879

E-Mail:  s.klintworth@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  verfahrenslotse@kreis-pinneberg.de

Raum:  0.433


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