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Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass bestimmte Gebäude- und Grundstücksteile (z. B. Wohnungen oder gewerblich genutzte Einheiten), auch Stellplätze, in sich abgeschlossen sind. Sie ist Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).


Wofür wird die Bescheinigung benötigt?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Eintragung von Sondereigentum im Grundbuch benötigt. Nur mit ihr kann ein Gebäude oder ein Grundstück in rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt werden.

Wer kann die Bescheinigung beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigte oder Personen mit besonderem Interesse (z. Bsp. Erwerber). Bevollmächtigte Dritte (z. B. Architekten, Notare, Verwalter) können ebenfalls den Antrag einreichen.

Was muss vor Antragstellung beachten werden?

Machen Sie sich vor der Antragstellung Gedanken darüber, ob Räume oder Grundstücksteile als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum bzw. als Gemeinschaftseigentum mit einem Sondernutzungsrecht eingetragen werden sollen. Auch Grundstücksteile und Stellplätze können als Sondereigentum festgelegt werden, wenn sie auf den Aufteilungsplänen bemaßt sind. Die Eintragung ist auf den Planunterlagen vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie die Planunterlagen um eine entsprechende Legende. 

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Zur Beantragung werden in der Regel folgende Unterlagen in 1-facher Ausfertigung benötigt:

  1. Formloses schriftliches Antragsschreiben
  2. Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  3. ggf. Vollmacht, falls der Antrag nicht durch die Eigentümerin/den Eigentümer selbst gestellt wird

    Folgende Unterlagen sind in 2-facher-Ausfertigung einzureichen 
  4. Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:1000, Ausstellungsdatum max. 3 Monate (LINK zur Beantragung: https://geoserver.gdi-sh.de/formular/)
  5. Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500 mit Bemaßungen der vorhandenen Gebäude (z. B. Wohnhaus, Garagen, Carports, Schuppen, Abstellräume) und Grundstücksteile (z. B. Stellplätze, Terrassen, Zuwegungen – sollten sie als Sondereigentum festgelegt worden sein)
  6. Alle Grundrisse des oder der Gebäude im Maßstab 1:100, mit 
    - Darstellung aller Räume, Fenster, Türen und Zugänge
    - Nummerierung der Einheiten entsprechend der Aufteilungspläne
  7. Hauptschnitte des Gebäudes im Maßstab 1:100 (Schnittlinie ist auf den Grundrissen eingetragen)
  8. Ansichten von allen Gebäudeseiten (Nord, Ost, Süd, West) mit nummerischer Zuordnung der Tür- und Fensteröffnungen zu den einzelnen Nutzungseinheiten

Die Planunterlagen müssen maßstabsgetreu sein. Grundsätzlich haben die Unterlagen den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung zu entsprechen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist schriftlich im Fachdienst Bauordnung einzureichen.

Bearbeitungsdauer und Gebühren

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der Unterlagen und dauert ca. 6 Wochen. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten: 50,00 €/ Wohneinheit. Jede weitere Ausfertigung wird mit 30,00 € berechnet.

Hinweise

Die Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf die bauliche Abgeschlossenheit, nicht auf baurechtliche Genehmigungen.
Änderungen am Gebäude nach Ausstellung der Bescheinigung können eine neue Bescheinigung erforderlich machen.


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