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Metropolregion Hamburg


Die Metropolregion im Überblick (© MRH)

Der Kreis Pinneberg ist Teil der rund 5,3 Millionen einwohnerstarken Metropolregion Hamburg. Diese umfasst nach der Erweiterung im Februar 2017 die Freie und Hansestadt Hamburg, die schleswig-holsteinischen Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn, die kreisfreien Städte Hansestadt Lübeck und Neumünster, die niedersächsischen Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen sowie die mecklenburgischen Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg.

Träger sind neben diesen Kreisen die Freie und Hansestadt Hamburg, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Industrie- und Handelskammern IHK zu Flensburg, Handelskammer Hamburg, IHK zu Kiel, IHK zu Lübeck, IHK Lüneburg-Wolfsburg, IHK zu Schwerin und IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, die Handwerkskammern Hamburg, Lübeck und Schwerin, die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und in Schleswig-Holstein e.V. und der Bezirk Nord des Deutschen Gewerkschaftsbundes.


Warum ist Zusammenarbeit notwendig?

Grundlage der Zusammenarbeit in der Metropolregion ist die Erkenntnis, dass die Herausforderungen an die Region zu groß geworden sind, als dass die Kernstadt oder die benachbarten Regionen sie allein bewältigen könnten. In den verdichteteren Teilen der Metropolregion stehen nicht immer genügend Flächen und Ausgleichsräume zur Verfügung, um den künftigen Aufgaben weitgehend selbstständig gerecht werden zu können. Eine Kooperation ist unentbehrlich geworden. Bei der Flächenbereitstellung für Wohnen, Gewerbe und technische Infrastruktur ist eine optimale Ausschöpfung der Potenziale über die Länder- und kommunalen Grenzen hinweg erforderlich. Viele öffentliche Aufgaben lassen sich sinnvollerweise regional abgestimmt besser durchführen. Dazu gehören die Flächenvorsorge, der Öffentliche Personennahverkehr, wesentliche Teile der Ver- und Entsorgung, und zunehmend auch die Berufliche Bildung und Weiterbildung sowie Wissenschaft und Forschung.

Die Funktion der regionalen Zusammenarbeit beschränkt sich aber nicht nur auf die Lösung von Problemen innerhalb der Region. Sie hat auch die Aufgabe, den drei Ländern die Interessenvertretung nach außen zu erleichtern. Je geschlossener eine Region in Zukunft auftritt, desto eher wird es ihr gelingen, die öffentlichen Handlungsträger auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene aber auch die Wirtschaft von der Notwendigkeit eines Engagements für die Region Hamburg zu überzeugen. Gemeinsame Interessenwahrung stärkt die Metropolregion.

Kooperationsvertrag - Grundlage für die Zusammenarbeit

Die aktuelle Zusammenarbeit in der Metropolregion basiert auf dem „Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg“ vom 01.03.2017. Danach sind die Ziele der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg die Erhöhung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Stärkung der Sichtbarkeit nach Außen sowie der Zusammenhalt und die Kooperation innerhalb der Region. Die Metropolregion Hamburg will ihre wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Dazu wird sie die themen- und projektbezogene Zusammenarbeit durch Förderung sowie Initiierung von Maßnahmen und Aktivitäten intensivieren. Zudem strebt sie die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern in der Metropolregion Hamburg an. Die Zusammenarbeit beruht auf freiwilliger Selbstverpflichtung.

Strategischer Handlungsrahmen

Als Grundlage für die Entwicklung von Strategien, Handlungsansätzen und Kooperationsprojekten werden im Strategischen Handlungsrahmen Themenfelder, Oberziele und Maßnahmen für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren definiert.

Förderfonds

Einzelne Maßnahmen der Kommunen und Zweckverbände zur Verbesserung der Struktur und zur Entwicklung der Metropolregion Hamburg können entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg gefördert werden. Die Länder stellen dazu die Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg/Niedersachsen und Hamburg/Schleswig-Holstein bereit.

Weitere Informationen zur Metropolregion Hamburg erhalten Sie auf http://metropolregion.hamburg.de/.



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