Für den Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können viele persönliche oder familiäre Ereignisse (z.B. Geburt, Eheschließung) im Leben des Antragstellers oder seiner Vorfahren sowie auch politische bzw. rechtliche Entwicklungen (z.B. Sammeleinbürgerungen während des 2. Weltkrieges) von Bedeutung sein. Den Staatsangehörigkeitsausweis können Sie beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie deutscher Staatsbürger sind.
Nachweise sind z.B.:
- Geburts- oder Abstammungsurkunden
- Heiratsurkunden
- Einbürgerungsurkunden
- Flüchtlings- bzw. Vertriebenenausweise
- Unterlagen über geleisteten Militärdienst
Die Kreisverwaltung prüft nach dem derzeit gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz, ob und wodurch der Antragsteller derzeit die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Rechtsstellung als Deutscher erworben hat. Die Beurteilung richtet sich nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt eines Ereignisses geltenden Recht. Es ist daher möglich, dass Sie beispielsweise Urkunden über Ihre Vorfahren vorlegen müssen.
Bei der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorzulegen.
Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis: 51,00 Euro
- Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis (bitte Feld 1 ankreuzen)