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Stabsstellen und Zentralfunktionen


Neben den gesetzlichen Stabsstellen, gibt es auch die „Stabsstellen und Zentralfunktionen“. Die klassischen Stabsaufgaben sowie Steuerungsunterstützungs- und interne Dienstleistungsfunktionen der Kreisverwaltung sind hierunter abgebildet.

Diese vielfältigen Aufgaben sind in sechs Organisationseinheiten organisiert und werden gemeinsam vom Landrat und seinem Stellvertreter nach § 48 (3) Kreisordnung-SH verantwortet. Die Stellvertreterfunktion ist dem Leiter des Fachbereiches Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit übertragen.

Wesentliche Aufgaben aller Organisationseinheiten sind die steuerungsunterstützenden Hilfestellungen und die Erbringung von Dienstleistungen für die politischen Gremien und die Fachbereiche in der Kreisverwaltung.


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