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Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser

Alle öffentlichen, gewerblichen und privaten Trinkwasserversorgungsanlagen werden regelmäßig entsprechend der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) untersucht und überprüft. Die Trinkwasserverordnung regelt klar, wer wo für die Einhaltung der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität verantwortlich ist:

Für die Einhaltung der Trinkwasserqualität ist das Wasserversorgungsunternehmen bis zur Übergabe in die Hausinstallation verantwortlich. Von dort an liegt diese Zuständigkeit beim Hauseigentümer. In der Regel endet die Zuständigkeit des Wasserversorgungsunternehmens am ersten Absperrventil hinter dem Wasserzähler. Es gibt aber Ausnahmen. Sehen Sie daher bitte in Ihren Vertrag mit dem Wasserversorgungsunternehmen.

Im Kreis Pinneberg überwachen wir vom Fachdienst Umwelt das Trinkwasser, d.h.

  • wir kontrollieren die im Kreis Pinneberg vorhandenen Wasserwerke und
  • Trinkwasseruntersuchungsergebnisse,
  • wir überwachen das öffentliche Versorgungsnetz und stichprobenartig Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird, z. B. in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen oder Gaststätten sowie
  • private Kleinanlagen (z.B. Hausbrunnen), dezentrale kleine Wasserwerke und auch
  • Brauchwassernutzungsanlagen (z.B. Regenwassernutzungsanlagen).

Hausinstallation

Hausinstallation sind die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und dem Punkt der Übergabe aus einer Wasserversorgungsanlage ... an Verbraucher abgegeben wird." (§3 (2) Nr. 3 TrinkwV 2001)

Bitte melden Sie Ihre Hausinstallation mit den nachfolgenfolgenden Formularen bei uns an:



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