Ja! Anzuzeigen sind diese 14 Tage vor Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, wesentliche Änderungen der Anlage und Stillegungen beim Fachdienst Umwelt des Kreises Pinneberg als Kreisgesundheitsbehörde.
Benutzen Sie bitte hierzu die folgenden Formulare:
- Brauchwassernutzungsanlage - Erstanzeige C (PDF) *
- Brauchwassernutzungsanlage - Änderungsanzeige D (PDF) *