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Nach einem anstrengenden Einkaufstag beißt Herr Sorglos in sein mitgebrachtes Thunfisch-Sandwich. Doch was ist das? Das Sandwich schmeckt nicht wie sonst, sondern brennt auf der Zunge.

Auch Frau Gutmut ist verstimmt. Ihre Familie sitzt nörgelnd am Frühstückstisch, weil es anstatt der versprochenen Sonntagsbrötchen nur Knäcke- und Schwarzbrot gibt. Die erst gestern erstandenen Aufbackbrötchen sind verschimmelt und damit ungenießbar.

Zu Recht sind die Betroffenen empört. Denn laut dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel.

Auch Herr Durstig hat Grund zur Beschwerde. Er sitzt mit Freunden in seiner Gartenlaube und will genüsslich ein Glas Bier trinken. Enttäuscht muss er feststellen, dass sein Pils trüb ist, bereits schal schmeckt und zudem bei allen erst kürzlich gekauften Flaschen Bier das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich überschritten ist. Die Gäste raten, das Bier wegzuschütten und den Getränkehändler zu verfluchen. Doch Herr Durstig weiß es besser: Er wird sich wehren und dafür sorgen, dass so etwas nicht so leicht wieder passiert.


Was nun? - Wege zum Erfolg einer Verbraucherbeschwerde!
  • Als Verbraucherin und Verbraucher haben Sie vier Möglichkeiten, Ihren Unmut zu bekunden:

  • Der einfachste Weg ist der, zu dem sich auch Herr Durstig entschieden hat:

  • Er bringt den angebrochenen Kasten sofort in den Supermarkt zurück. Dort spricht er mit dem Verkaufspersonal und der Geschäftsleitung. Sein Hinweis wird dankbar angenommen und anstandslos kann er wählen: Geld zurück oder einen vollen, einwandfreien Kasten Bier gleicher Marke.
  • Etwas aufwendiger ist dagegen die Beschwerde direkt beim Herstellerbetrieb:
  • Hierbei müssen Sie erst die Adresse des Herstellers ermitteln, ein Anschreiben verfassen, ein Päckchen mit der mangelhaften Ware und dem Anschreiben packen und versenden. Doch oft - wie im Falle von Frau Emsig - wird die Mühe belohnt. Sie erhielt anstelle der gerade gekauften Creme, die sich bereits in zwei Phasen getrennt hatte, Ersatz und ein Begleitschreiben mit entsprechender Entschuldigung.
  • Finden Sie weder beim Verkaufspersonal noch beim Hersteller Gehör, können Sie sich auch an eine der zahlreichen Verbraucherberatungsstellen wenden, die in nahezu allen Großstädten zu finden sind. Sie vermitteln im Reklamationsfalle und geben fachkundigen Rat.
  • Die vierte Möglichkeit, die Sie vor allem bei schwerwiegenden Fällen nutzen sollten: Sie können den Vorfall bei der Lebensmittelaufsicht anzeigen. Und das möglichst schnell! Denn tritt beispielsweise Brechdurchfall nach dem Verzehr eines Lebensmittels auf, wäre es möglich, dass auch andere Menschen gesundheitlich gefährdet sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht nehmen sich Ihres Anliegens an und leiten unverzüglich die notwendigen Schritte ein.
Notwendige Angaben bei einer Verbraucherbeschwerde

Damit Ihre Beschwerde schnell und effektiv bearbeitet werden kann, benötigen wir möglichst folgende Informationen:

  • Beschwerdeführer/in (Name / Anschrift)
  • Art und Verkehrsbezeichnung des Artikels (z.B. Salami, Ia, in Scheiben)
  • Verpackungsart (z.B. Kunststoffverpackung, verschweißt, unbeschädigt)
  • Kennzeichnung (z.B. Mindesthaltbarkeitsdatum, Chargennummer)
  • Hersteller/ Importeur
  • Beschwerdeprobe WANN und WO gekauft
  • Darbietung der Ware in der Verkaufsstätte (z.B. Selbstbedienung aus dem Kühlregal)
  • Lagerung zu Hause (z.B. verschlossen, 3 Tage im Kühlschrank)
  • Beschreibung der Mängel (z.B. auf der obersten Scheibe schmierig-schleimiger Belag, Geruch untypisch)
  • Gesundheitliche Beschwerden (z.B. keine, auf den Verzehr wurde verzichtet

Auch eine anonym erstattete Anzeige wird von der Lebensmittelüberwachung entgegen genommen.

Wie lange dauert die Lebensmitteluntersuchung und was kostet sie?

Ob Ihre Beschwerdeprobe tatsächlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, kann häufig erst nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchung ermittelt werden. In Schleswig-Holstein übernimmt diese Aufgabe das Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster im Auftrag der Lebensmittelaufsicht.

Leider gibt es trotz großer technischer Fortschritte kein Messgerät, das binnen weniger Minuten eine Probe vollständig analysiert. Meist sind aufwendige Analyseverfahren notwendig.

Handelt es sich um Routineuntersuchungen, liegt das Ergebnis bereits nach wenigen Tagen vor. Ist das Problem jedoch nicht alltäglich, heißt es Geduld zu bewahren. In der Regel werden Sie nach dem Vorliegen des Befundes unverzüglich von den Mitarbeitern der Lebensmittelaufsicht informiert.

Im Lebensmitteluntersuchungsamt wird üblicherweise nach folgendem Schema untersucht:

  • Überprüfung von Aussehen, Geruch, Geschmack
  • Bakterielle Untersuchung: Untersuchung auf Verderbniserreger, krank machende Keime oder produktspezifsche Keimflora
  • Kontrolle der Kennzeichnung
  • Überprüfung der angegebenen stofflichen Zusammensetzung
  • Untersuchung, ob Zusatzstoffe kenntlich gemacht sind oder unerlaubterweise verwendet wurden
  • Bei Bedarf: Analysen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, pharmakologisch wirksamen Substanzen oder Umweltkontaminaten
Was kostet eine Lebensmitteluntersuchung?

Ähnlich wie Polizei und Feuerwehr steht auch die Lebensmittelüberwachung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist eine Untersuchung kostenlos - vorausgesetzt sie liegt im öffentlichen Interesse. Dieses liegt beispielsweise vor bei einer in einem Supermarkt erworbenen verdorbenen Wurst, da nahe liegt, dass auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher dort gleichartige Würste kaufen und getäuscht oder gegebenenfalls auch gesundheitlich gefährdet werden könnten.


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