Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Lärm gehört zu unserem täglichen Leben. Die Zahl der Geräuschquellen nimmt dabei stetig zu. Wer hat sich nicht schon einmal über Lärm geärgert. Sei es, der Nachbar, der den Rasen mäht, die Baustelle nebenan, die Feier in der Nachbarschaft oder der Verkehrslärm. Das führt häufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit von Lärm.

Lärm ist eine ernstzunehmende Umweltbelastung. Für viele Menschen stellt Lärm einen Stressfaktor dar. Er aktiviert das autonome Nervensystem und das hormonelle System. Dadurch kann es zu Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren kommen.

Daher ist Lärmbekämpfung ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes geworden.


Welche Arten von Lärm gibt es?

Man unterscheidet eine Reihe von Lärmarten, dazu gehören

  • Verkehrslärm verursacht durch
    • Straßenverkehr
    • Schienenverkehr
    • Flugverkehr
  • Gewerbelärm
  • Sport- und Freizeitlärm
  • Mobile Maschinen und Geräte im Freien (Laubbläser, Rasenmäher, Baumaschinen etc.)
  • Stationär betriebene Maschinen und Geräte im Wohngebiet
  • Haustechnische Anlagen (Rolltore, Wasserinstallationen etc.)
  • Tierhaltung
  • Lärm aus Vogelschreckschussanlagen
Lärmschutz bei Gewerbebetrieben

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen den Bedürfnissen der Gewerbebetreibenden und dem Ruhebedürfnis der Anwohner. In der Regel ist Ihr örtliches Ordnungsamt zuständig.

Nur für genehmigungsbedürftige Anlagen (z.B. Industrieanlagen, große Gewerbeanlagen) ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) in Itzehoe (Tel.: 04821/ 66-0) zuständig. Wenden sie sich bitte bei Fragen zum Lärm, der durch diese Anlagen verursacht werden an das LLUR.

Zu den Geräuschen, die einem Betrieb zugeordnet werden können, gehören neben den reinen Anlagengeräuschen auch Geräusche des Lieferverkehrs, von Verladearbeiten sowie internem Werksverkehr. Zu den Anlagengeräuschen zählen stationär betriebene Geräte (Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Blockheizkraftwerke).

Lärmschutz bei Gaststätten

Generell darf die Außengastronomie nur bis 22:00 Uhr betrieben werden. Ausnahmen hierzu gibt es nur nach Prüfung der Ortslage.

Eine Hauptquelle sind die von den Gästen durch laute Gespräche verursachten Geräusche. Zu keiner Zeit dürfen Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird.

Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden an Ihre örtliche Ordnungsbehörde.

Lärmschutz bei mobilen Geräten (z.B. Rasenmäher)

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt zeitliche Beschränkungen für den Betrieb zahlreicher Maschinen- und Gerätearten in lärmempfindlichen Gebieten fest. So ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr zu nutzen.

In diesen Gebieten gilt darüber hinaus für bestimmte lärmrelevante Geräte, wie zum Beispiel für Laubbläser und Laubsammler, grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr.

(siehe hierzu auch https://www.bmuv.de/themen/luft-laerm-mobilitaet/laerm/themenbereiche-laerm/geraete-und-maschinenlaerm)

Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

Wie komme ich an Informationen über die Verkehrslärmsituation bei mir zu Hause?

Liegt das Gebäude in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße (z.B. Autobahn, Bundes- oder Landesstraße) und/oder in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens (betrifft nur Teile von Hasloh und Quickborn), dann können Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/script/index.php einsehen, ob das Grundstück betroffen ist.

Sollte ihr Grundstück in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens liegen, können Sie ggfs. am  9. Lärmschutzprogramm - wird seit März 2012 vom Flughafen Hamburg in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie sowie dem Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume umgesetzt - teilnehmen.

Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular bitte beim Kreis Pinneberg, Der Landrat, Fachdienst Planen und Bauen ein. Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung von Flugplätzen".

Liegt das Gebäude an einer Eisenbahnstrecke dann können Sie auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba einsehen, ob das Grundstück betroffen ist. Wenn Sie in einem farblich gekennzeichneten Bereich liegen, so sind in der Regel passive Schallschutzmaßnahmen notwendig. Dazu gehören Anforderungen an Fenster, Außenwände, Türen und ggfs. Außenwohnbereiche wie Balkone und Terrassen.

Liegt das Gebäude an einer AKN-Strecke dann wenden Sie sich bitte an das LLUR in Itzehoe (Tel.: 04821/66-0)  oder an Ihre Gemeinde, Bereich Planen und Bauen.

Fragen Sie auch gerne bei Ihrer Gemeinde nach, ob es im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen gibt oder ob es einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde gibt.

Für andere Hauptverkehrsstraßen wenden Sie sich gerne an uns. Wenn Sie Fragen zu den sich daraus ergebenen Maßnahmen haben, so können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden. Ihre Ansprechpartner: Frau Schierau | Herr Wiese

An wen kann ich mich wenden?

Bei Beschwerden zu Lärm von 

  • Vogelschreckschußanlagen,
  • Wärmeanlagen,
  • mobilen Maschinen und Geräten im Freien,
  • Tierlärm,
  • nächtlicher Nachbarschaftslärm,
  • Gaststättenlärm,
  • Sport- und Freizeitlärm,

wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Ordnungsbehörde.

Fragen zu Lärmaktionsplänen und ob in Bauleitplänen hierzu Festsetzungen getroffen wurden, beantwortet Ihnen gerne Ihre Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltung.

Zu Lärmproblemen im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) in Itzehoe (Tel.: 04821/ 66-0).


Webseiten-ID: 20002230