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Wenn Sie mit Ihrem Tier, beispielsweise Ihrem Hund, der Katze oder dem Vogel, ins Ausland fahren möchten, müssen Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Die Vorgaben der einzelnen Länder sind dabei sehr unterschiedlich.

In der Regel wird für Hunde und Katzen die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein muss. Welpen müssen bei der Impfung mindestens 3 Monate alt sein. Wiederholungsimpfungen sind innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgeschriebenen Frist durchzuführen (diese trägt ihr Tierarzt in den EU-Heimtierpass ein), ansonsten gilt erneut die Wartezeit wie bei der Erstimpfung.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut den EU-Heimtierpass. Diesen Pass benötigen Sie seit 2004 für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Vorgeschrieben ist die regelmäßige Tollwutschutzimpfung und eine Kennzeichnung der Tiere mit einem Mikrochip. Ab dem 29.12.2014 gibt es einen neu gestalteten EU-Heimtierpass. Die alten EU-Heimtierpässe behalten ihre Gültigkeit solange das Tier lebt. Für Erstausstellungen oder Ersatz verlorener EU-Heimtierpässe dürfen ab dann ausschließlich die neuen Pässe verwendet werden. Nähere Einzelheiten finden Sie hierzu auch unter  Informationen zum EU-Heimtierpass.

Der früher bei einer Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) geforderte Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe ist seit 2012 nicht mehr zu erbringen. Länder wie Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich fordern aber weiterhin eine Behandlung gegen Bandwürmer. Die britischen und irischen Behörden stellen auf ihren Internetseiten detaillierte Informationen bezüglich ihrer Hoheitsgebiete zur Verfügung.

Für Reisen in Drittländer (z. B. USA oder GUS-Staaten) verlangen die Behörden teilweise zusätzlich Gesundheitsbescheinigungen für die Tiere. Die Anforderungen an eine Gesundheitsbescheinigung sind von Land zu Land unterschiedlich. Soweit diese Anforderungen hier bekannt sind, können sie bei der Veterinäraufsicht erfragt werden (ohne Gewähr). Über die konkreten Voraussetzungen für das Mitbringen von Tieren erkundigen Sie sich ansonsten bitte bei den jeweiligen Botschaften der Länder.

Spezielle Informationen zu den Reisebestimmungen einzelner Länder und einen interaktiven Fragenblock bei dessen Beantwortung am Ende eine individuelle Checkliste ausgedruckt werden kann, die die notwendigen Voraussetzungen für die Reise nennt und zeigt, welche Dokumente bei der Reise mitgeführt werden müssen, finden sie unter folgenden Internetadressen:

Rückreise nach Deutschland

Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie bei der Rückreise die Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland beachten müssen. So ist zum Beispiel für Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und die Kennzeichnung vorzuweisen. Aus bestimmten Drittländern muss außerdem vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt. Es ist einfacher diese Untersuchung schon vor Reiseantritt in Deutschland vornehmen zu lassen. Bei fehlender Blutuntersuchung bei Wiedereinreise droht eine mehrwöchige Quarantäne und hohe Kosten. Informationen hierzu finden Sie auch in den  Informationen zum EU-Heimtierpass.

Die Einreise eines Tieres im Alter unter 3 Monaten aus einem nicht gelisteten Drittland ist nicht erlaubt.

Das Mitbringen von Kampfhunden der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten. Außerdem sind Hunde betroffen, die in den einzelnen Bundesländern als gefährlich gelistet sind.

Für Papageien und Sittiche ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Urlaubsland erforderlich.

Amtstierärztliche Untersuchung

Wenn Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigen, kommen Sie bitte mit Ihrem Tier für die erforderliche Begutachtung in die Amtstierärztliche Sprechstunde.

Gebühren: Amtstierärztliche Bescheinigung: z.Zt. 30,- Euro pro Tier. Bei erhöhtem Aufwand 60,- Euro pro Tier.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Döring

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

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Telefon:  04121/ 4502-2206

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