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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2021/2022


Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 19.05.2021 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:



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