Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2021/2022

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 19.05.2021 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: