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Verwaltungsreform beim Kreis Pinneberg


Verwaltungsreform

Mit der Einführung des Fachbereichsmodells - der neuen Verwaltungsgliederung am 09. Juni 1995 - hat der Kreis Pinneberg nicht nur eine organisatorische Änderung erfahren. Bis heute haben wir zahlreiche Instrumente der neuen Steuerung etabliert und den Bedürfnissen in der Kreisverwaltung angepasst. Im Vordergrund steht dabei die Orientierung hin zu einem modernern Dienstleistungsunternehmen, das den künftigen Anforderungen gewachsen ist.

Schon bei den ersten Überlegungen, die Ende 1991 begonnen hatten, wurde klar: Ein einseitiger, kostenbezogener Sanierungsansatz würde den gewünschten, weitreichenden Erfolg nicht erbringen. Denn mit globalen Kürzungen ist z.B. weder umfassende Wirtschaftlichkeit in der Verwaltungsarbeit herzustellen noch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung auf Dauer zu sichern. Schon damals lag der Personalbestand im Kreis relativ deutlich unter dem anderer Kreise.

Vielmehr waren grundlegend neue Denkansätze und Strukturen gefragt, um das globale Ziel zu erreichen. Nämlich: Mit weniger Menschen und weniger Geld muss die Kreisverwaltung Pinneberg zahlreichere und anspruchsvollere Aufgaben bewältigen. Diese Aufgaben will sie bürgernäher, also schneller und effizienter, mit motivierten Beschäftigten erledigen.

Diese globale Zielsetzung lässt sich in anschauliche Teilziele aufschlüsseln. Die bislang statische Verwaltung war so zu verändern, dass aus ihr eine anpassungsfähige, aus sich selbst heraus lernende Organisation wird. Dazu war es in erster Linie notwendig, "neues Denken" in die Köpfe zu bekommen. Das begann bei der Umorganisation selbst: Üblicherweise werden bestehende Prozesse nach besten Kräften optimiert. In Pinneberg wurden die Prozesse selbst auf den Prüfstand gestellt. Informationen von Unternehmen wurden beschafft, um zu sehen, inwieweit dort bewährte betriebswirtschaftliche Instrumente wie Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Budgetierung auf eine Verwaltung übertragbar sind. Denn ebenso wenig wie ein Unternehmen ist auch eine Verwaltung kein Zweck an sich. Ein Unternehmen muss zumindest kostendeckend arbeiten, eine Verwaltung hat ausschließlich Aufgaben und Funktionen für die Bürger/innen wahrzunehmen und in die allgemeine Daseinsvorsorge zu investieren. Heute überwiegen die unterschiedlichsten Dienstleistungen, ordnende und rechtssetzende Funktionen sind dagegen in den Hintergrund getreten.

Ein gleichfalls nachvollziehbares Ziel ist es, kommunalpolitische Handlungsspielräume zurückzugewinnen und nicht nur der von außen zugewiesenen Aufgabenbewältigung hinterherzuhetzen.


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