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Das Spätaussiedlerverfahren führt das Bundesverwaltungsamt durch. Im Internetportal des Bundesverwaltungsamtes finden Sie auch weiterführende Informationen und Merkblätter.

Anträge auf Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Sie ebenfalls beim Bundesverwaltungsamt.

Zweitschriften für durch den Kreis Pinneberg ausgestellte Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen werden von hier ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine inländische Behörde den Nachweis der Vertriebenen-/ Spätaussiedlereigenschaft im Verwaltungsverfahren benötigt.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Mahler

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Soziale Sicherung (35-2)

Landesblindengeld | Vertriebenenamt

Telefon:  04121/ 4502-3484

Fax:  04121/ 4502-93484

E-Mail:  Existenzsichernde.Leistungen@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.248


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