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Blindenhilfe / Landesblindengeld


Blindenhilfe

Eine weitergehende Leistung zum Landesblindengeld ist die Blindenhilfe. Hierbei handelt es sich um eine aufstockende Leistung zum Blindengeld, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie wird gesondert beantragt.

Die Antragsunterlagen können telefonisch oder per Vordruck angefordert werden.

Landesblindengeld

Anspruchsberechtigt sind Blinde, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben. Das Blindengeld ist vermögens- und einkommensunabhängig. Diese Leistung gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus.

Der Nachweis der Blindheit erfolgt durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen BL. Dieser Ausweis kann beim Landesamt für soziale Dienste beantragt werden. Antrag und ein Informationsblatt können dort heruntergeladen werden.

Der Antrag auf Blindengeld kann formlos oder per Vordruck erfolgen.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Mahler

Fachdienst Soziales (FD 35)

Team Soziale Sicherung (35-2)

Landesblindengeld | Vertriebenenamt

Telefon:  04121/ 4502-3484

Fax:  04121/ 4502-93484

E-Mail:  Existenzsichernde.Leistungen@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.248


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