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Abteilung Zuwanderung und Integration (Ausländerbehörde) - Öffnungszeiten / Kontakt


 Kundenbesuche nur mit Termin

Kundenbesuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wer keinen Termin vereinbart hat, darf das Haus nicht betreten. Wir empfehlen zudem das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in den Gebäuden der Kreisverwaltung, dieses ist jedoch nicht mehr zwingend erforderlich.

 
Die Kreisverwaltung ist telefonisch oder per E-Mail zu erreichen unter Telefon 04121/ 4502-0 oder E-Mail: buergerservice@kreis-pinneberg.de.


 Ihre Ansprechperson/en  

Ausländerbehörde

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)
Abteilung Zuwanderung und Integration (22-3)

Kurt-Wagener-Straße 11
D - 25337 Elmshorn

Telefon:  04121/ 4502-0

Fax:  04121/ 4502-92260

E-Mail:  abh@kreis-pinneberg.de



Öffnungszeiten der Abteilung Zuwanderung und Integration  (Vorsprache nur mit Termin)  
 Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 
 Montag und Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen ---

Ausländerbehörde

Termine für Besuche der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg sollten per E-Mail vereinbart werden unter abh@kreis-pinneberg.de.

Die Ausgabe von bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln (EAT) sowie Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweis erfolgen über den Bürgerservice am Haupteingang im Foyer und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montags           8:00 - 15:30 Uhr
  • Dienstags         8:00 - 16:30 Uhr
  • Mittwochs        8:00 - 15:30 Uhr
  • Donnerstags    8:00 - 15:30 Uhr
  • Freitags             8:00 - 12:00 Uhr

Alle Kunden, die einen elektronischen Aufenthaltstitel (EAT) abholen möchten, können diesen zu den o.g. Zeiten im Empfang nehmen, eine Terminabsprache ist dafür nicht notwendig. Kunden werden gebeten einen eigenen Stift mitzubringen, um ein möglichst geringes Infektionsrisiko zu gewährleisten.

Für eine Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweis bringen Sie bitte als Nachweis eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres örtlichen Rathauses mit.


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