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Eingeschränkte Wiederöffnung der Kreisverwaltung ab dem 4. Mai - Kundenbesuche nur mit Termin
Die Kreisverwaltung hat sich für ein langsames Vorgehen bei der Öffnung des Kreishauses und ihrer Außenstellen entschieden - das Kundenaufkommen und das Infektionsrisiko soll damit so gering wie möglich gehalten werden.
Kundenbesuche sind nur in den unten genannten Bereichen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wer keinen Termin vorweisen kann, darf das Haus nicht betreten. Für alle Kund*innen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Im Zuge der präventiven Maßnahmen bezüglich des Coronavirus (COVID-19) sind Besucher/innen und Mitarbeitende externer Unternehmen, die Zugang zur Kreisverwaltung Pinneberg wünschen, dazu verpflichtet, die Eigenerklärung auszufüllen. Diese kann gern vorab zuhause ausgefüllt und dann zum vereinbarten Termin mitgebracht werden.
Terminvereinbarung
Öffnungszeiten | |
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Montag bis Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag zusätzlich | 14:00 - 17:30 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit | |
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Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 13:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Telefon: 115
Telefon (2): 04121/ 4502-0
Fax: Zulassung: 04121/ 4502-2470 | Fahrerlaubnisse: 04121/ 4502-2460
E-Mail: strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Fachdienstleitung
Telefon: 04121/ 4502-2400
Fax: 04121/ 4502-92400
E-Mail: d.koppelmann@kreis-pinneberg.de
Raum: 1.019
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung