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Landkreistag fordert verteilungsgerechte und aufgabenangemessene Finanzausstattung


Schleswig-Holsteinischer Landkreistag

Mitgliederversammlung verabschiedet „Uetersener Appell“

In seiner Mitgliederversammlung am 22. und 23. Mai 2014 hat der Schleswig-Holsteinische Landkreistag erneut seine Forderungen an die Landesregierung und den Landtag bekräftigt, für einen verteilungsgerechten und aufgabenangemessenen kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein ab 2015 zu sorgen.

Nach monatelangen Diskussionen müssen die Landkreise in Schleswig-Holstein mit Enttäuschung und Unverständnis feststellen, dass wesentliche Forderungen nach Erhalt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und einer Stabilisierung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum nach wie vor nicht erfüllt werden sollen, kritisiert Jan-Christian Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages.

Mit neun Kernforderungen, die in der Resolution „Uetersener Appell“ zusammen gefasst worden sind, wenden sich die Delegierten des Landkreistages den Schleswig-Holsteinischen Landtag:

Die Vertreter der Kreise fordern die Abgeordneten des Landtages auf, für gleichberechtigte Entwicklungsmöglichkeiten in allen Landesteilen einzutreten und für einen attraktiven kreisangehörigen Raum Sorge zu tragen, der den Menschen im Vergleich zu den großen Städten annähernd vergleichbare Lebens- und Arbeitsbedingungen bietet. Die Kreise und der ländliche Raum dürfen durch die Novellierung des FAG nicht die Verlierer der Reform sein, fordert Landrat Sager, Vorsitzender des Landkreistages nachdrücklich.

„Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, das selbst gesetzte Ziel, eines langfristig wirkenden Finanzausgleichs, der von einem breiten Konsens getragen werden kann, nicht aus dem Auge zu verlieren. Von diesem Ziel sind wir derzeit aber noch meilenweit entfernt, so der Vorsitzende des Landkreistages. Laut Sager genügt der bislang vorgelegte Entwurf weder den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines verteilungsgerechten FAG, noch kann er von allen kommunalen Gruppen akzeptiert werden.

Die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages wehren sich gegen ein Finanzausgleichsgesetz, das durch den geplanten, strukturellen Entzug von weiteren Finanzmitteln der Kreise bei den Schlüsselzuweisungen die Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen unseres Landes und damit die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Frage stellt.

„Die Kreise müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihre vom Bund und Land aufgegebenen Pflichtaufgaben, insbesondere im Jugend- und Sozialbereich im Kern auch mit staatlichen Finanzzuweisungen finanzieren zu können“, so Erps weiter.

Ein Kernsatz lautet: „Der Sparsame darf nicht der Dumme sein!“ Dies würde alle Sparmaßnahmen der Kreise, die in den vergangenen Jahren mit schmerzlichen Einschnitten für die Bürgerinnen und Bürger im Kernbereich der Daseinsvorsorge sowie im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung verbunden waren, ad absurdum führen.

Eine angemessene Finanzausstattung müsse sich am objektiven Bedarf orientieren und kann nicht vom Ausgabewillen der Kommunen bestimmt sein, sind sich die Delegierten aus den Kreisen einig.

Die Vertreter des Landkreistages sind der Ansicht, dass das Land den zurückliegenden, jahrelangen Millioneneingriff in den kommunalen Finanzausgleich rückgängig machen muss sowie die den Kommunen vom Bund zugewiesenen Entlastungen bei der Grundsicherung in voller Höhe weiterzuleiten.

Auf zukünftige Eingriffe in die Finanzverteilung müsse das Land im Sinne der Lebens- und Gestaltungsfähigkeit der Kreise und kreisangehörigen Kommunen verzichten.

„Nach sorgfältiger Auswertung des mittlerweile 3. Gesetzentwurfes bleiben die erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des vorgelegten Novellierungsentwurfes zum kommunalen Finanzausgleich nach wie vor bestehen“, betont Erps und nennt dafür sogleich drei Begründungen:

  • Der Gesetzgeber hat bisher die verfahrensrechtlichen Mindestanforderungen für eine Finanzausgleichentscheidung nicht beachtet.
  • Den erheblichen Unterschieden zwischen dem Hebesatzniveau der kreisfreien Städte und des kreisangehörigen Raumes im laufenden Gesetzgebungsverfahren bisher nicht gebührend Rechnung getragen.
  • Die isolierte Berücksichtigung der erst ab 2014 vollständig eintretenden Entlastungen der Kommunen durch Kostenübernahme des Bundes für die Grundsicherung verstößt gegen das Gebot der Folgerichtigkeit und Widerspruchsfreiheit (siehe Landesrechnungshof vom 6.12.2013)

Der Landtag wird mit Nachdruck aufgefordert, den vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich zu hinterfragen und im Interesse des Erhalts der Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes deutlich nachzubessern. Andernfalls bleibt den Kreisen in Schleswig-Holstein nur die Möglichkeit, mittels einer Verfassungsklage für einen aufgaben- und verteilungsgerechten Finanzausgleich in Schleswig-Holstein zu sorgen.

„Der Landtag wäre deshalb gut beraten, eine Expertenanhörung durchzuführen und so die Chance zu nutzen, im fachlichen Dialog ein hinreichend akzeptables Finanzausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen“, stellt Sager abschließend fest.

Der Wortlaut der Resolution ist auch unter www.sh-landkreistag.de verfügbar.

 
Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages vom 23.05.2014

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