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Kreistags-Beschluss: Fehler bei der Stimmen-Auszählung


Der Pinneberger Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am 13. September 2023 über den Antrag der SPD abgestimmt, ein Konzept zur Gründung einer gemeinnützigen kommunalen Wohnungsagentur im Kreis Pinneberg erstellen zu lassen. Das in der Sitzung festgestellte Ergebnis lautete 31 Ja-Stimmen zu 31 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Im Nachgang zur Sitzung hat sich jedoch herausgestellt, dass beim Auszählen der Stimmen ein Fehler gemacht worden ist.

Von den 67 Abgeordneten des Kreistags hatten sich 5 Personen vor der Sitzung abgemeldet, so dass von einer Gesamtzahl von 62 anwesenden Abgeordneten ausgegangen worden ist. Erst nach Prüfung der Anwesenheits-Liste im Nachgang zur Sitzung hat das Präsidium des Kreistags festgestellt, dass ein weiterer Abgeordneter abwesend war. Es waren also nur 61 stimmberechtigte Personen vor Ort.

Für die Abstimmung über den Antrag der SPD bedeutet dies: Bei der Zahl von 31 Ja-Stimmen bleibt es. Die aufgrund der fraktionseinheitlichen Stimmabgabe hochgerechnete Zahl an Nein-Stimmen reduziert sich jedoch um eine Stimme auf 30. Somit wäre das reguläre Ergebnis eine Zustimmung zum SPD-Antrag gewesen.

Wie mit diesem Sachverhalt nun umzugehen ist, wird aktuell geprüft. In den einschlägigen Rechtsgrundlagen und Fachkommentaren findet sich dazu keine Regelung. Der Kreis hat deshalb das Innenministerium als Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten. Ein Ergebnis liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. 

Alle anderen Entscheidungen des Kreistags am 13. September sind mit eindeutigen Mehrheiten zustande gekommen, so dass die falsche Zahlenbasis für die Ergebnisse keine Rolle spielt.

 
Medieninformation vom 06.10.2023


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