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Fachtag will kreisweites Netzwerk zur Instanbul-Konvention initiieren


Fachtag zur Instanbul-Konvention

„Einstellen auf das, was ist - dies könnte das Motto für 2020 und für diesen Fachtag sein“ so begrüßt Tinka Frahm, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Pinneberg, die Teilnehmer*innen.

Geplant war eigentlich ein großer Fachtag zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Kreis, vor Ort im Ratssaal der Stadt Pinneberg. Wegen der hohen Infektionszahlen fand der Fachtag nun im digitalen Raum statt. Rund 60 Teilnehmer*innen fanden sich im digitalen Konferenzraum ein, um gemeinsam mit den Politikerinnen Barbara Ostmeiner (CDU), Anna Tranziska (Grüne) und Beate Raudies (SPD) sowie Fachfrauen aus der Praxis über die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Pinneberg zu diskutieren.

Den fachlichen Input erhielten die Teilnehmerinnen durch einen Vortrag von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin i.R., die in ihrem Vortrag Schwerpunkte für die kommunale Ebene herausgearbeitet hat. Sie macht deutlich, dass „kommunale Bündnisse sehr wichtig für die lokale Umsetzung sind“.


Fachtag zur Istanbul-Konvention

Der Vorbereitungskreis, bestehend aus den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Pinneberg, Deborah Azzab-Robinson, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Elmshorn, Heidi Basting, der Integrationsbeauftragten der Stadt Pinneberg Katharina Kegel, der KIK-Koordinatorin Yvette Karro und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Tinka Frahm, nahmen sich des Aufrufs der Juristin an.


„Wir wollen ein breites kreisweites Bündnis im Kreis Pinneberg initiieren, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen“ betonen Heidi Basting und Katharina Kegel. „Alle Interessierten sind herzlich eingeladen sich bei mir oder bei Tinka Frahm zu melden. Wir sind uns sicher, dass dies nur ein erster Aufschlag gewesen sein kann, weitere Veranstaltungen werden folgen, dann ja vielleicht wieder in der analogen Form“ schließt Deborah Azzab-Robinson.


Information zur Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft, wurde von Deutschland im Oktober 2017 ratifiziert und gilt seit dem 01.02.2018 als Bundesgesetz.


 
 
Pressemitteilung der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Pinneberg vom 10.11.2020


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