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Aufenthaltstitel für Ukraine-Geflüchtete verlängert bis April 2025


Die knapp 4.000 Geflüchteten aus der Ukraine, die zurzeit im Kreis Pinneberg leben, werden in den kommenden Wochen Post von der Zuwanderungsbehörde bekommen. Der Grund dafür: Ihr Schutzstatus wird automatisch um ein Jahr verlängert.

Allen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine hatte der Europäische Rat zunächst einen Schutzstatus befristet bis zum 4. März 2024 erteilt. Die Aufenthaltstitel für diese Menschen sind entsprechend bis zum 4. März 2024 ausgestellt. Nachdem der Europäische Rat den Schutzstatus nun um ein weiteres Jahr verlängert hat, gelten auch die Aufenthaltstitel bis zum 3. April 2025. Die Betroffenen brauchen keine Verlängerung bei der örtlichen Zuwanderungsbehörde zu beantragen und benötigen auch keinen neuen Aufenthaltstitel.

Gleichzeitig gilt auch die dazugehörige Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fort sowie eine eventuelle Wohnsitzauflage für das Land Schleswig-Holstein. Die Schutzsuchenden können mit dem bisherigen Aufenthaltstitel weiterhin Leistungen beanspruchen und sind berechtigt, innerhalb des Schengen-Raumes zu reisen.

Dies geht zurück auf eine Entscheidung des Bundes, der hiermit den Aufwand sowohl für die Geflüchteten aus der Ukraine als auch für die Verwaltung gering halten will.

Offiziell heißt das so:
Laut Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) gilt jede Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 AufenthG (Kriegsvertriebene aus der Ukraine), die am 01.02.2024 gültig ist, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

 
Medieninformation vom 05.01.2024


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