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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 23/1 zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virus­diarrhoe zum Erhalt des Status „seuchenfrei" bei gehaltenen Rindern v. 05.04.2023


Auf der Grundlage des § 2 Absatz 1 Nr. 2 der BVDV-Verordnung werden nachstehende Maßnahmen für Rinder haltende Betriebe im Kreis Pinneberg angeordnet und bekannt gegeben.

  1. Die Impfung von gehaltenen Rindern gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe ist in allen Betrieben verboten.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nummer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.



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