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Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes im Kreis Pinneberg


Der Gewässer- und Landschaftsverband im Kreis Pinneberg hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung des Verbandsausschusses am 07.09.2023 den Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes im Kreis Pinneberg beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 14.02.2024 erteilt.



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