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Bekanntmachung der 3. Nachtragssatzung zur Satzung des Kreises Pinneberg über die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Pinneberg (Entschädigungssatzung)


Nach §§ 19, 27 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit gültigen Fassung und der Landesverordnung für Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntSchVO) vom 19.03.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008, S. 150) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss des Kreistages des Kreises Pinneberg vom 26.10.2022 folgende 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung vom 09.12.2011 für den Kreis Pinneberg erlassen:



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