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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 17/3 zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Pinneberg vom 30.01.2017


Bekanntmachung 20170130-2

Aufgrund der §§ 165 und 166 des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in der zurzeit geltenden Fassung, der Abschnitte 2, 8 und 10 des Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), der §§ 55 und 56 und 65 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013 (BGBl I S. 1212) in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG) vom 16.07.2014 (GVOBl. S. 141) werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 
Elmshorn, 30.01.2017


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