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2. Nachtragssatzung vom 20.02.2023 zur Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schüler*innenbeförderung vom 01.03.2021 - Schüler*innenbeförderungssatzung -


Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 03.05.2023 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schüler*innenbeförderung erlassen:



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