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Geflügelpest: Erste Fälle im Kreis Pinneberg bestätigt


Im letzten Jahr galt die Stallpflicht für Hausgeflügel zu dieser Jahreszeit bereits. In Hamburg gilt sie seit dem 10. Januar 2023. Noch ist diese Maßnahme gegen die Geflügelpest im Kreis Pinneberg nicht verhängt worden, doch die Gefahr für Hausgeflügel ist auch hier vor Ort groß. Zwei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Pinneberg sind jüngst bestätigt worden.

Eine kurz vor Weihnachten in Pinneberg tot aufgefundene Graugans ist positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 getestet worden. Das hat das Friedrich-Loeffler-Institut jetzt bestätigt. Auch die Probe einer Mantelmöwe auf Helgoland hat sich als positiv herausgestellt.

„Die Gefahr, dass das Virus von Wildvögeln eingetragen wird, ist groß“, sagt Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts im Kreis Pinneberg. „Ob private oder gewerbliche Geflügelhaltung - alle sollten sehr umsichtig sein. Der direkte und indirekte Kontakt der Vögel mit Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden.“

Folgende Biosicherheits-Maßnahmen sollten mindestens beachtet werden:

  • Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
  • Auslauf und Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten
  • unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Schuhe zu desinfizieren
  • Händewaschen vor und nach dem Betreten von Auslauf und Ställen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Hunde und Katzen sind von den Geflügelhaltungen fern zu halten
  • Geflügelteile und Eierschalen von gekauften Eiern sollten nicht verfüttert werden

Auch im heimischen Garten sind Maßnahmen gegen die Geflügelpest möglich. „Wer Futterstellen im Garten einrichtet, lockt unterschiedliche Vogelarten an“, erklärt Lange. „Das erhöht das Infektionsrisiko. Daher bitte am besten auf das Füttern von Wildvögeln verzichten.“

Der wesentliche Grund für die Ausbreitung der Geflügelpest ist der Vogelzug der Wildvögel, der noch bis in den April hinein zu erwarten ist. Auch beim Kauf von lebendem Geflügel kann das Virus ungeahnt eingeschleppt werden. Im Gegensatz zum letzten Winter scheinen die Tiere erst verzögert Symptome zu zeigen. So wurde die Geflügelpest in mehreren Regionen Deutschlands durch Tierhandel in Geflügelhaltungen eingetragen und führte zu hohen Tierverlusten.

Die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel ist weiterhin per Allgemeinverfügung für schleswig-holsteinische Betriebe und Hobbyhaltungen verboten.

Die Geflügelpest ist sehr ansteckend. Tote oder verendende Tiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden. Wer einen toten Wasser- oder Greifvögel entdeckt, kann im Kreis Pinneberg das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises informieren. Die Tiere werden dann aufgesammelt und gegebenenfalls untersucht.

Kontakt: vetamt@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 10.01.2023


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