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Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie über die Einteilung der Kreiswahlkreise für die Kreiswahl des Kreises Pinneberg am 14. Mai 2023


Am 14. Mai 2023 findet in Verbindung mit den Gemeindewahlen die Wahl zum Kreistag statt. Für den Kreistag des Kreises Pinneberg sind 49 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, davon unmittelbar je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in den 25 Kreiswahlkreisen und 24 Vertreterinnen und Vertreter aus den Listenwahlvorschlägen politischer Parteien und Wählergruppen. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 das Gebiet des Kreises Pinneberg entsprechend der Aufstellung in der Anlage 1 in Kreiswahlkreise eingeteilt. Aufgrund des § 22 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung –GKWO-) vom 02. Dezember 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 747), geändert durch Verordnung vom 02. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 663) fordere ich hiermit auf, für die am 14. Mai 2023 in Verbindung mit den Gemeindewahlen stattfindende Wahl zum Kreistag Wahlvorschläge einzureichen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgenden Bekanntmachungen.



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