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Team Eingliederungshilfe für Minderjährige


Leistungen zur Teilhabe ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit einer wesentlichen oder drohenden körperlichen, geistigen und/oder Sinnes-Behinderung am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und Bildungs-Chancen wahrnehmen zu können.


Wer bekommt Leistungen zur Teilhabe?

Kinder und Jugendliche können Leistungen zur Teilhabe bekommen, wenn sie folgende Beeinträchtigungen haben:

  • geistige Beeinträchtigungen
  • körperlich-motorische Beeinträchtigungen
  • Sprach-Beeinträchtigungen
  • Seh-Beeinträchtigungen oder Blindheit
  • Hör-Beeinträchtigungen oder Taubheit
Wer ist für junge Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung zuständig?

Das Team der Eingliederungs-Hilfe für Minderjährige ist zuständig für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störung, sofern die festzustellende Teilhabe-Beeinträchtigung auf eines der folgenden Krankheitsbilder zurückzuführen ist:

  • F84.0: Frühkindlicher Autismus
  • F84.1: Atypischer Autismus
  • F84.2: Rett-Syndrom
  • F84.3: Andere desintegrative Störung des Kindesalters
  • F.84.4 Überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des örtlichen Jugendamts ist zuständig für junge Menschen, sofern die festzustellende Teilhabe-Beeinträchtigung auf folgendes Krankheitsbild zurückzuführen ist:

  • F84.5 Asperger-Syndrom
Was genau bedeuten die Wörter Beeinträchtigung oder Behinderung?
  • Mit dem Wort „Beeinträchtigungen“ sind Funktions-Einschränkungen gemeint, die durch eine ärztliche Diagnose festgestellt werden.
  • Eine „Behinderung“ liegt vor, wenn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch ein Gesundheitsproblem im Zusammenspiel mit ungünstigen Umweltbedingungen wesentlich eingeschränkt oder gefährdet ist. Einfach gesagt steht „Behinderung“ für „Teilhabe-Beeinträchtigung“ (siehe dazu auch: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz: ICF).
Wie geht das mit der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe?

Im Kreis Pinneberg ist das Team der Eingliederungs-Hilfe für Minderjährige zuständig für Leistungen zur Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Das Team der Eingliederungs-Hilfe unterstützt individuell, berät passgenau und prüft die entsprechenden Unterlagen. Die Kinder und Jugendlichen werden – je nach Alter und Entwicklung – an der Planung und Ausgestaltung der Hilfen beteiligt. Ebenso spielt das soziale Umfeld eine große Rolle: Eltern/Sorgeberechtigte, Kita/Schule sowie Therapeutinnen und Therapeuten/Ärztinnen und Ärzte werden intensiv mit einbezogen.

Eingliederungs-Hilfe gibt es frühestens ab dem 1. eines Monats, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wurde.

Was gehört zum Antrag dazu?

Um Eingliederungs-Hilfe bekommen zu können, ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Ein Antrag kann formlos gestellt werden. Im Kern braucht es die Mitteilung, dass eine bestimmte Person eine konkrete Unterstützungs-Leistung wünscht. Es reicht also eine E-Mail, eine Postkarte oder ein Anruf. Für das Team der Eingliederungs-Hilfe für Minderjährige ist es am einfachsten, wenn ein Antrags-Formular ausgefüllt wird. Darin werden alle wichtigen Informationen gleich abgefragt. Antrags-Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Die Antrags-Unterlagen werden dann an das Team der Eingliederungs-Hilfe für Minderjährige geschickt.

Was wird bei der Antragstellung geprüft?

Der Fachdienst Teilhabe ist gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von Dingen zu prüfen, bevor ein Antrag bewilligt werden kann. Im Wesentlichen geht es dabei um

  • die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person
  • das Vorliegen einer wesentlichen oder drohenden Behinderung
  • die Ermittlung der individuellen Unterstützungs-Bedarfe.

In der anhängenden Übersicht finden Sie eine Auswahl der Leistungen der Eingliederungs-Hilfe für Minderjährige.

Beratung und Kontakt zur Eingliederungshilfe

Haben Sie Fragen zur Eingliederungs-Hilfe? Möchten Sie wissen, ob ein Anspruch für Sie oder ihr Kind besteht? Welche Hilfen in Frage kommen? Welche Unterlagen Sie brauchen?

Die Ansprechstelle „einfach teilhaben“ bietet Beratung zur Eingliederungs-Hilfe, weiteren Hilfsmöglichkeiten und unterstützt bei der Antrag-Stellung. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von einer möglichen Antrag-Stellung.

In der Telefonliste des Fachdienstes Teilhabe finden Sie alle Mitarbeitenden. Wer genau zuständig ist, richtet sich nach dem aktuellen Wohnort (Sozialraum) und dem Nachnamen des Kindes/Jugendlichen (Spalte: Buchstabenbereich).




Ihre Ansprechperson/en

Team Eingliederungshilfe für Minderjährige

Kurt-Wagener-Straße 11

25337 Elmshorn

Telefon:  04121/ 4502-0

Fax:  04121/ 4502-94545

E-Mail:  EingliederungshilfeMinderjaehrige@kreis-pinneberg.de


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