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Die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg führt ein Verzeichnis über Altstandorte, Altablagerungen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen für das Kreisgebiet.
Dieses Verzeichnis, das so genannte Boden- und Altlastenkataster, dient der Dokumentation der Altlastensituation und der Erteilung von Auskünften für Bürger, Behörden und Unternehmen:
Es ist eine EDV-gestützte Sammlung personenbezogener Daten über schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastverdächtige Flächen.
Das Kataster enthält Daten über:
Die Daten werden gleichzeitig in dem landesweiten EDV-Programm K3 Umwelt - Modul Altlasten geführt und mit dem Geoinformationssystem (GIS) lokalisiert. Auf Grundlage dieser Erfassungsdaten weist man in Abhängigkeit des Konkretisierungsgrades den Standorten einen rechtlichen Status als Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche zu.
Auskünfte aus dem Boden- und Altlasteninformationssystem werden auf Grundlage des Schleswig-Holsteinischen Umweltinformationsgesetzes (UIG-SH) erteilt. Danach hat grundsätzlich jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle im Sinne dieses Gesetzes vorhanden sind.
Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten jedoch in der Regel als so genannte personenbezogene Daten, sofern diese (z.B. über eine Flurstücksnummer) einer konkreten Person (Eigentümer/-in) zugeordnet werden können. Die Eigentümer haben grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse daran, dass Informationen über die Einstufung ihrer Grundstücke als altlastverdächtige Flächen nicht allgemein zugänglich gemacht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden entsprechende Auskünfte deshalb nur den betroffenen Grundstückseigentümern und den von diesen hierzu ermächtigten Personen erteilt.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens gewährleisten zu können, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Boden- und Altlasteninformationssystem steht kostenlos zur Verfügung.
Schriftliche Auskünfte aus dem Boden- und Altlastenkataster sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand.
Eine Einsicht in das Boden- und Altlastenverzeichnis ist im Bedarfsfall möglich. Hierzu ist unbedingt ein Termin zu vereinbaren.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
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Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
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