Bis 2033 muss jeder Papierführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht gestaffelt nach Altersgruppen.
Da eine große Zahl von Führerschein-Inhaber*innen einen Termin zum Umtausch vereinbaren möchte, kommt es im Kreis Pinneberg - genauso wie bundesweit auch - zu Engpässen bei der Terminvergabe.
Für die Beantragung haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Postalische Antragstellung (Bitte machen Sie vorrangig hiervon Gebrauch)
- Persönliche Antragstellung
HIER zur postalischen Antragstellung und den Unterlagen bzw. Terminbuchung
Fragen und Antworten zum Pflichtumtausch
Aus welchem Grund erfolgt der Pflichtumtausch?Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
WER muss WANN umtauschen?Bei denjenigen, die noch keinen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022 (Frist ist verlängert bis 19.07.2022)
- 1959-1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965-1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei denjenigen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins:
Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033
Bitte beantragen Sie den Umtausch des Führerscheins jeweils frühestens 12 Monate vor Ablauf der Umtauschfrist.
Ihr Führerschein wurde NICHT im Kreis Pinneberg ausgestellt?Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Wenn der Führerschein nicht vom Kreis Pinneberg ausgestellt wurde, ist erforderlich, dass sich der/die Antragsteller*in an die Stelle wendet, die zuletzt den Führerschein ausgestellt hat. Die Führerscheindaten werden dann per Post oder E-Mail an den Kreis Pinneberg übersandt und müssen hier manuell erfasst werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie beim Pflichtaustausch?Für den Pflichtumtausch wird benötigt:
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebestätigung,
- jetziger Führerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zuständigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?Im Kreis Pinneberg fällt eine Gebühr in Höhe von 25,30 EUR für den Pflichtumtausch des Führerscheins an.