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Umtausch in den Kartenführerschein | Pflichtumtausch


Bis 2033 muss jeder Papierführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht gestaffelt nach Altersgruppen. Die erste Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endete zum 19. Juli 2022.

Derzeit ist die zweite Gruppe der Jahrgänge 1959 - 1964 aufgefordert, bis zum 19.01.2023 zu tauschen.

Zudem ist die dritte Gruppe der Jahrgänge 1965 - 1970 aufgefordert, bis zum 19.01.2024 zu tauschen.

Da eine große Zahl von Führerschein-Inhaber*innen einen Termin zum Umtausch vereinbaren möchte, kommt es im Kreis Pinneberg - genauso wie bundesweit auch - zu Engpässen bei der Terminvergabe.

Für die Beantragung haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Postalische Antragstellung (Bitte machen Sie vorrangig hiervon Gebrauch)
  2. Persönliche Antragstellung

HIER zur postalischen Antragstellung und den Unterlagen bzw. Terminbuchung


Fragen und Antworten zum Pflichtumtausch


Aus welchem Grund erfolgt der Pflichtumtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

WER muss WANN umtauschen?

Bei denjenigen, die noch keinen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

  • vor 1953:  Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953-1958:  Umtausch bis 19.01.2022 (Frist ist verlängert bis 19.07.2022)
  • 1959-1964:  Umtausch bis 19.01.2023
  • 1965-1970:  Umtausch bis 19.01.2024
  • 1971 oder später:  Umtausch bis 19.01.2025

Bei denjenigen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins:

Ausstellungsjahr          Umtauschfrist
   1999 - 2001                   19.01.2026
   2002 - 2004                   19.01.2027
   2005 - 2007                   19.01.2028
   2008                               19.01.2029
   2009                               19.01.2030
   2010                               19.01.2031
   2011                               19.01.2032
   2012 - 18.01.2013        19.01.2033

Bitte beantragen Sie den Umtausch des Führerscheins jeweils frühestens 12 Monate vor Ablauf der Umtauschfrist.

Ihr Führerschein wurde NICHT im Kreis Pinneberg ausgestellt?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Wenn der Führerschein nicht vom Kreis Pinneberg ausgestellt wurde, ist erforderlich, dass sich der/die Antragsteller*in an die Stelle wendet, die zuletzt den Führerschein ausgestellt hat. Die Führerscheindaten werden dann per Post oder E-Mail an den Kreis Pinneberg übersandt und müssen hier manuell erfasst werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie beim Pflichtaustausch?

Für den Pflichtumtausch wird benötigt:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebestätigung,
  • jetziger Führerschein,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zuständigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?

Im Kreis Pinneberg fällt eine Gebühr in Höhe von 25,30 EUR für den Pflichtumtausch des Führerscheins an.

Hilfreiche Links

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie unter anderem auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.


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