Kundenbesuche nur mit Termin
Kundenbesuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wer keinen Termin vorweisen kann, darf das Haus nicht betreten. Der Zugang ist zudem nur mit FFP2-Masken (N95, KN95) oder medizinischen „OP“-Masken zulässig.
Um das Kundenaufkommen und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, kommen Sie bitte allein zum Termin. Auch Begleitpersonen haben ohne vorherige Genehmigung keinen Zutritt!
Im Zuge der präventiven Maßnahmen bezüglich des Coronavirus (COVID-19) sind Besucher/innen und Mitarbeitende externer Unternehmen, die Zugang zur Kreisverwaltung Pinneberg wünschen, dazu verpflichtet, die Eigenerklärung auszufüllen. Diese kann gern vorab zuhause ausgefüllt und dann zum vereinbarten Termin mitgebracht werden.
Die Kreisverwaltung ist ansonsten weiterhin telefonisch oder per E-Mail zu erreichen unter Telefon 04121/ 4502-0 oder E-Mail: buergerservice@kreis-pinneberg.de.
Alternativ telefonisch unter der Rufnummer 04121-4502-0
Der Fachdienst Straßenverkehr bittet um Verständnis, dass die Termin-Hotlines in Spitzenzeiten stark frequentiert sind.
Ein neuer digitaler Dienst steht ab sofort in der Zulassungsbehörde zur Verfügung: Fahrzeuge und Anhänger, welche in Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind, können online außer Betrieb gesetzt werden. Hier geht es zur Online-Außerbetriebsetzung
Termine für unumgängliche Besuche der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg sollten per E-Mail vereinbart werden unter abh@kreis-pinneberg.de.
Die Ausgabe von bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln (EAT) erfolgt weiterhin über den Notschalter der Kreisverwaltung rechts neben dem Haupteingang des Kreishauses.
Dieser Schalter wird zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Alle Kunden, die einen solchen Titel abholen möchten, können diesen zu den o.g. Zeiten im Empfang nehmen, eine Terminabsprache ist dafür nicht notwendig. Kunden werden gebeten einen eigenen Stift mitzubringen, um auch hier ein möglichst geringes Infektionsrisiko zu gewährleisten.
Die Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweis erfolgt ebenfalls über den Notschalter der Kreisverwaltung rechts neben dem Haupteingang des Kreishauses.
Alle Kunden, die aufgrund eines Umzuges die aktuelle Adresse auf bzw. in den Identitätsdokumenten geändert haben möchten, können dies zu den folgenden Zeiten:
Bitte legen Sie als Nachweis eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres örtlichen Rathauses vor.
Beurkundungstermine für Vaterschaftsanerkennungen und gemeinsame Sorgeerklärungen sowie Anfragen bitte per E-Mail an jugendamt@kreis-pinneberg.de
Im Zuge der präventiven Maßnahmen bezüglich des Coronavirus (COVID-19) sind Besucher/innen und Mitarbeitende externer Unternehmen, die Zugang zur Kreisverwaltung Pinneberg wünschen, dazu verpflichtet, den folgenden Fragebogen auszufüllen. Dieser kann gern vorab zuhause ausgefüllt und dann zum telefonisch vereinbarten Termin mitgebracht werden.
Fragebogen für Besucher/innen und externe Firmen (Eigenerklärung Standortzugang)
Telefon: 115
Telefon (2): 04121/ 4502-0
Fax: 04121/ 4502-94545
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
E-Mail (2): info@kreis-pinneberg.de-mail.de