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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2014


Bekanntmachung 20140226

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 11.12.2013 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

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