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Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge zusteht und in dessen Obhut sich das Kind befindet, können bei uns eine Beistandschaft beantragen.
Als Beistand gehört es zu unseren Aufgaben
Die elterliche Sorge wird durch Bestellungen einer Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Unsere weiteren Aufgaben umfassen:
Unterhaltsvorschuss stellt eine gesetzliche Hilfe für allein erziehende Mütter und Väter dar. Erhalten diese keinen Unterhalt oder weniger Unterhalt als den für die Altersstufe geltenden Unterhaltsvorschussbetrag, kann Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.
Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von 0-11 und seit dem 01.07.2017 auch für Kinder ab dem 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für diese beiden Altersstufen sind unterschiedlich. Sie ergeben sich aus dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Ob für Ihr Kind / Ihre Kinder ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie hier online stellen. Sie können den Antrag auch weiterhin postlaisch einreichen. Das Formular finden Sie hier.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschusskasse zu den Sprechzeiten gern zur Verfügung. Haben Sie bitte Verständnis, dass die Mitarbeiter/innen aufgrund der Vielzahl der Fälle nur eingeschränkt persönlich erreichbar sind.
Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auch in der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Broschüre Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende.
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