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Aufgrund der Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg haben Kulturschaffende im Kreis Pinneberg die Möglichkeit, Zuschüsse für Veranstaltungen zu beantragen.

Der Kreistag des Kreises Pinneberg stellt die Mittel für die Umsetzung dieses Teils seines Kulturkonzeptes im Rahmen seines Haushaltes zur Verfügung. 

Seit 2023 werden Fördergelder wieder zweimal jährlich vergeben. Förderanträge sind nun jeweils bis zum 01. Februar für das erste Halbjahr oder bis zum 01. Juni für das zweite Halbjahr des aktuellen Kalenderjahres zu stellen.

Entsprechende Anträge sind beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport, Kurt-Wagener-Straße 11 in 25337 Elmshorn, einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür die hier bereit gestellten Antragsvordrucke.



Ihre Ansprechperson/en

Herr Schwill

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Schule, Kultur und Sport (31-21)

Telefon:  04121/ 4502-4236

Fax:  04121/ 4502-94236

E-Mail:  kulturfoerderung@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.384


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