Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 11.12.2013 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: