Der am 01. Oktober 2005 gestartete Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17” ist seit dem 01. Januar 2011 in die Fahrerlaubnisverordnung verankert worden. Das “Begleitete Fahren ab 17“ ist somit kein Modellversuch mehr, sondern geltendes Recht. Jugendlichen soll bereits mit 17 Jahren die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr...